Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Weitere nachrangige Maßnahmen

Allgemeine Ziele im Bereich der Hauptleistung Frühförderung sind:

1. Verbesserung der Qualität der Arbeit der Frühförderung durch Aufstockung bestehender Ressourcen für Supervision, Teambesprechungen, etc.;

2. Beibehaltung der Qualität der Arbeit der Frühförderung durch zusätzliche zeitliche und finanzielle Ressourcen zur regelmäßigen Einbeziehung von Kinderarzt/Therapeut, etc. (Honorarkräften) in Teambesprechungen.