5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Für Mitteilungen von Umweltinformationen sind keine Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben zu entrichten.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Für Mitteilungen von Umweltinformationen sind keine Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben zu entrichten.