Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung der Anhänge 2 bis 4

Die Landesregierung kann die Anhänge 2 bis 4 an Änderungen der Anhänge I bis III des im angeführten unionsrechtlichen Rechtsaktes anpassen.