Anpassung der Anhänge 2 bis 4
Die Landesregierung kann die Anhänge 2 bis 4 an Änderungen der Anhänge I bis III des im angeführten unionsrechtlichen Rechtsaktes anpassen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung der Anhänge 2 bis 4
Die Landesregierung kann die Anhänge 2 bis 4 an Änderungen der Anhänge I bis III des im angeführten unionsrechtlichen Rechtsaktes anpassen.