Die erstmaligen Anzeigen der Volksbeauftragten, der Mitglieder der Landesregierung und der Mitglieder der Stadträte der Städte Eisenstadt und Rust sind binnen Monatsfrist nach Kundmachung dieses Gesetzes zu erstatten.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die erstmaligen Anzeigen der Volksbeauftragten, der Mitglieder der Landesregierung und der Mitglieder der Stadträte der Städte Eisenstadt und Rust sind binnen Monatsfrist nach Kundmachung dieses Gesetzes zu erstatten.