Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dem Gemeinderat stehen sinngemäß die Berechtigungen des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages nach dieses Gesetzes zu; an Stelle des Landtagspräsidenten tritt der Bürgermeister.