Dem Gemeinderat stehen sinngemäß die Berechtigungen des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages nach dieses Gesetzes zu; an Stelle des Landtagspräsidenten tritt der Bürgermeister.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Dem Gemeinderat stehen sinngemäß die Berechtigungen des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages nach dieses Gesetzes zu; an Stelle des Landtagspräsidenten tritt der Bürgermeister.