Wer den Bestimmungen des dieser Verordnung zuwiderhandelt, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 100.000 und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Wer den Bestimmungen des dieser Verordnung zuwiderhandelt, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 100.000 und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen.