Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebietserklärung und Grenzziehung

(1) Das in den Gemeinden Großgmain und Wals-Siezenheim gelegene Gebiet im Vorfeld des Untersberges wird zum Landschafts- und Europaschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeinden Großgmain und Wals-Siezenheim während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht auf.