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Die Entscheidung des Gerichtshofes ist nur für die Parteien verbindlich, und zwar nur für den Fall, über den entschieden worden ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Entscheidung des Gerichtshofes ist nur für die Parteien verbindlich, und zwar nur für den Fall, über den entschieden worden ist.