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1. Über jede Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, das vom Gerichtsschreiber und vom Präsidenten unterzeichnet wird.
2. Dieses Protokoll allein ist authentisch.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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1. Über jede Verhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, das vom Gerichtsschreiber und vom Präsidenten unterzeichnet wird.
2. Dieses Protokoll allein ist authentisch.