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Das an Stelle eines Mitgliedes, dessen Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, gewählte Mitglied des Gerichtshofes beendet die Amtszeit seines Vorgängers.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Das an Stelle eines Mitgliedes, dessen Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, gewählte Mitglied des Gerichtshofes beendet die Amtszeit seines Vorgängers.