Verfahren.
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Der Wirtschafts- und Sozialrat setzt Kommissionen für wirtschaftliche und soziale Fragen und für die Förderung der Menschenrechte und andere Kommissionen ein, die für die Erfüllung seiner Funktionen erforderlich sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Der Wirtschafts- und Sozialrat setzt Kommissionen für wirtschaftliche und soziale Fragen und für die Förderung der Menschenrechte und andere Kommissionen ein, die für die Erfüllung seiner Funktionen erforderlich sind.