Abstimmung.
.
1. Jedes Mitglied des Wirtschafts- und Sozialrates hat eine Stimme.
2. Beschlüsse des Wirtschafts- und Sozialrates werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abstimmung.
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1. Jedes Mitglied des Wirtschafts- und Sozialrates hat eine Stimme.
2. Beschlüsse des Wirtschafts- und Sozialrates werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßt.