.
Unbeschadet der Bestimmungen der bis 37 kann der Sicherheitsrat auf Verlangen aller Parteien eines Streitfalles Empfehlungen zur friedlichen Regelung des Streitfalles an die Parteien richten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Unbeschadet der Bestimmungen der bis 37 kann der Sicherheitsrat auf Verlangen aller Parteien eines Streitfalles Empfehlungen zur friedlichen Regelung des Streitfalles an die Parteien richten.