Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

Für folgende aufsichtsbehördliche Angelegenheiten wird die Zuständigkeit von den Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf an die Landesregierung übertragen:

1. Prüfung gemäß von

a) Verordnungen zur Widmung oder Entwidmung von Teilen des Gemeindeeigentums zum Gemeingebrauch gemäß ,

b) Verordnungen zur Anordnung einer Volksbefragung gemäß und einer Volksabstimmung gemäß ,

c) ortspolizeilichen Verordnungen gemäß ,

d) Marktordnungen gemäß § 293 GewO 1994,

e) Friedhofsordnungen gemäß ,

2. Aufsichtsbeschwerden gemäß betreffend die Einhaltung der Bgld. GemO 2003.