Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg wird die Vollziehung der Aufgaben, die dem Landeshauptmann von Salzburg nach dem Rebenverkehrsgesetz 1996 obliegen, mit Ausnahme jener nach § 6 Abs 3 übertragen.