Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Stadtgemeinde Weiz – politischer Bezirk Weiz und der Stadtgemeinde Kapfenberg – politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag werden aus der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde die Handhabung der Verkehrspolizei gemäß , soweit sie das Gebiet der jeweiligen Stadtgemeinden betreffen, übertragen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2026