Die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, LGBl.Nr. 58/2004, wird aufgehoben.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, LGBl.Nr. 58/2004, wird aufgehoben.