Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Freistädte Eisenstadt und Rust tragen zu den Kosten, die aus der Besorgung der im angeführten Geschäfte der Bundesverwaltung erwachsen, nach Maßgabe einer bezüglichen Vereinbarung dieser Stadtgemeinden mit der Bundesverwaltung bei.