Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Überreichung befugte Personen

Zur Überreichung der Steirischen Katastrophenhilfe-Medaille sind befugt:

1. Mitglieder der Landesregierung im Rahmen aller in aufgezählten Anlässe;

2. Mitglieder des Landtages im Rahmen von Anlässen gemäß , 2 und 3 sowie und 2;

3. eine/ein von einem Landesregierungsmitglied beauftragte/r Bedienstete/r des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung im Rahmen von Anlässen gemäß und 3 sowie und 2;

4. die/der Bürgermeister/in im Rahmen einer Wehrversammlung, Ortsstellenversammlung oder eines vergleichbaren Anlasses.