Zur Überreichung befugte Personen
Zur Überreichung der Steirischen Katastrophenhilfe-Medaille sind befugt:
1. Mitglieder der Landesregierung im Rahmen aller in aufgezählten Anlässe;
2. Mitglieder des Landtages im Rahmen von Anlässen gemäß , 2 und 3 sowie und 2;
3. eine/ein von einem Landesregierungsmitglied beauftragte/r Bedienstete/r des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung im Rahmen von Anlässen gemäß und 3 sowie und 2;
4. die/der Bürgermeister/in im Rahmen einer Wehrversammlung, Ortsstellenversammlung oder eines vergleichbaren Anlasses.
