Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Überreichung befugte Personen

Zur Überreichung der Ehrenmedaillen und Verdienstkreuze sind befugt:

1. Mitglieder der Landesregierung;

2. Mitglieder des Landtages;

3. von einem Landesregierungsmitglied beauftragte Bedienstete des Amtes der Landesregierung;

4. der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragtes Gemeindeorgan.