Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Perioden für Verbindungsstücke

Verbindungsstücke und deren Anschlüsse sowie technische Einbauten im Verbindungsstück (z. B. Abgasklappen u. dgl.) sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.