Perioden für Verbindungsstücke
Verbindungsstücke und deren Anschlüsse sowie technische Einbauten im Verbindungsstück (z. B. Abgasklappen u. dgl.) sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Perioden für Verbindungsstücke
Verbindungsstücke und deren Anschlüsse sowie technische Einbauten im Verbindungsstück (z. B. Abgasklappen u. dgl.) sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.