Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen:

1. unter der Bezeichnung "Bundschuh Landesstraße" die in den Gemeinden Thomatal und St. Margarethen gelegene Gemeindestraße von der L 225 - Thomataler Landesstraße nächst Pichlern bis zum Hochofen in Bundschuh in einer Länge von 5,235 km; (Anm.: gebräuchliche Kurzbezeichnung L 267)

2. unter der Bezeichnung "Baier Landesstraße" die in der Marktgemeinde Straßwalchen gelegene Baier Gemeindestraße von der

B 147 - Braunauer Straße nächst Wimpassing bis zur Landesgrenze Oberösterreich in einer Länge von 0,200 km.

(Anm.: gebräuchliche Kurzbezeichnung L 268)