Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die vorstehenden Bestimmungen sind gegenüber allen Staaten, selbst Nichtvertragsstaaten, anzuwenden. Sie stehen der Anwendung anderer in den Vertragsstaaten geltender Regeln nicht entgegen, die für die Legitimation günstiger sind.