. Die Vertragsstaaten werden sich bemühen, die Anwendung der in vorgesehenen Vereinbarungen auf ihrem Gebiet und im Rahmen ihrer Gesetzgebung zu erleichtern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Vertragsstaaten werden sich bemühen, die Anwendung der in vorgesehenen Vereinbarungen auf ihrem Gebiet und im Rahmen ihrer Gesetzgebung zu erleichtern.