Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Übereinkommen betrifft die Änderungen von Namen oder Vornamen, die von der zuständigen Behörde bewilligt werden, mit Ausnahme derjenigen, die sich aus Änderungen des Personenstandes oder aus der Berichtigung eines Irrtums ergeben.