Erkennungsmerkmale
Jedes Kraftfahrzeug ( Buchstabe p) und jeder Anhänger im internationalen Verkehr müssen die Erkennungsmerkmale nach Anhang 4 tragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erkennungsmerkmale
Jedes Kraftfahrzeug ( Buchstabe p) und jeder Anhänger im internationalen Verkehr müssen die Erkennungsmerkmale nach Anhang 4 tragen.