Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften

Dieses Übereinkommen oder die dazugehörigen Protokolle sind nicht so auszulegen, als verringerten sie die den Hohen Vertragsparteien durch das in bewaffneten Konflikten anwendbare humanitäre Völkerrecht auferlegten sonstigen Verpflichtungen.