Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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: Außerkrafttreten

Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten weniger als acht Vertragsparteien verbleiben.

Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen zu Joensuu am 28. August 2003 in englischer Sprache.