Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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: Rücktritt

Eine Vertragspartei kann durch ein Rücktrittsschreiben an den Verwahrer von diesem Übereinkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird ein Jahr nach Eingang des Rücktrittsschreibens beim Verwahrer wirksam.