Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande notifiziert den in bezeichneten Staaten sowie den Staaten, die gemäß beigetreten sind:
a) die Unterzeichnungen und Ratifikationen gemäß ;
b) den Tag, an dem dieses Übereinkommen gemäß in Kraft tritt;
c) die Beitrittserklärungen gemäß sowie den Tag, an dem sie wirksam werden;
d) die Erklärungen über die Ausdehnung gemäß sowie den Tag, an dem sie wirksam werden;
e) die Vorbehalte und Zurückziehungen von Vorbehalten gemäß ;
f) die Kündigungen gemäß .
Zu Urkund dessen haben die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen in Den Haag, am 5. Oktober 1961, in französischer und englischer Sprache, wobei im Falle von Abweichungen der französische Wortlaut maßgebend ist, in einer Schrift, die im Archiv der Regierung der Niederlande hinterlegt und von der jedem bei der Neunten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staat eine beglaubigte Abschrift auf diplomatischem Weg übermittelt wird.
