Die Bestimmungen der , 3 und 4 finden auf die Verbände und Zentralverbände von Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Anwendung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen der , 3 und 4 finden auf die Verbände und Zentralverbände von Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Anwendung.