Die Arbeitsaufsicht für die Handelsbetriebe hat den Bestimmungen der bis 21 dieses Übereinkommens zu entsprechen, soweit diese anwendbar sind.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Arbeitsaufsicht für die Handelsbetriebe hat den Bestimmungen der bis 21 dieses Übereinkommens zu entsprechen, soweit diese anwendbar sind.