Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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C. ZUSAMMENARBEIT

In Übereinstimmung mit der innerstaatlichen Gesetzgebung sind Maßnahmen zu treffen, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ihren Vertretern zu unterstützen, damit Sicherheit und Gesundheit in den Bergwerken gefördert werden.