TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, in dem in Absätze 6 und 7 vorgesehenen Ausmaß neugefaßt, doch kann das letztgenannte Übereinkommen weiterhin ratifiziert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, in dem in Absätze 6 und 7 vorgesehenen Ausmaß neugefaßt, doch kann das letztgenannte Übereinkommen weiterhin ratifiziert werden.