Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, in dem in Absätze 6 und 7 vorgesehenen Ausmaß neugefaßt, doch kann das letztgenannte Übereinkommen weiterhin ratifiziert werden.