Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Die gemäß diesem Teil des Übereinkommens geschützten Forderungen können auf einen vorgeschriebenen Betrag begrenzt werden, der eine sozial vertretbare Schwelle nicht unterschreiten darf.

2. Falls die geschützten Forderungen auf diese Weise begrenzt werden, ist der vorgeschriebene Betrag soweit erforderlich anzupassen, um seinen Wert zu erhalten.