. Hat der Unfall eine solche Erwerbsunfähigkeit zur Folge, daß der verletzte Arbeitnehmer ständig fremder Hilfe bedarf, so ist eine Zusatzentschädigung zu gewähren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Hat der Unfall eine solche Erwerbsunfähigkeit zur Folge, daß der verletzte Arbeitnehmer ständig fremder Hilfe bedarf, so ist eine Zusatzentschädigung zu gewähren.