. Die in den Artikeln 1 bis 3 festgesetzten Verbote treten sechs Jahre nach Schluß der dritten Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die in den Artikeln 1 bis 3 festgesetzten Verbote treten sechs Jahre nach Schluß der dritten Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Kraft.