Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die in bezeichneten Leistungen sind mindestens einer geschützten Person zu gewährleisten, die innerhalb einer vorgeschriebenen Zeitspanne eine Wartezeit erfüllt hat, die entweder in drei Beitrags- oder Beschäftigungsmonaten oder in einem Wohnsitzjahr bestehen kann, je nachdem was vorgeschrieben ist.