Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wird der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden entlassen, bevor er den ihm zustehenden Urlaub genommen hat, so ist ihm für jeden ihm nach diesem Übereinkommen zustehenden Urlaubstag das in vorgesehene Entgelt zu zahlen.