Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, daß ein geeignetes System der Aufsicht und Überwachung besteht, das die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens gewährleistet.