Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhinderung der Staatenlosigkeit

Der betroffene Staat ergreift alle angemessenen Maßnahmen um zu verhindern, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Staatennachfolge die Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaates hatten, als Folge der Staatennachfolge staatenlos werden.