Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vermeidung von Staatenlosigkeit bei Geburt

Ein betroffener Staat zuerkennt einem Kind, das nach eingetretener Staatennachfolge auf seinem Gebiet geboren wurde, seine Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Staatennachfolge die Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaates hatte und wenn das Kind sonst staatenlos wäre.