Übermittlung zusätzlicher personenbezogener Daten und sonstiger Angaben
Ergeben die in und 4 beschriebenen Verfahren einen Treffer zwischen DNA-Profilen oder die in beschriebenen Verfahren einen Treffer zwischen daktyloskopischen Daten, so sind für die Übermittlung weiterer verfügbarer personenbezogener Daten zusätzlich zu den personenbezogenen Kerndaten und sonstigen Angaben zu den Referenzdaten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der ersuchten Partei, einschließlich der Rechtshilfevorschriften, maßgeblich. Vorbehaltlich des Artikels 8 Absatz 2 erfolgt die Übermittlung durch eine nationale Kontaktstelle.
