Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zumutbarkeit geförderter Arbeiten

Im Falle der Förderung von Vorhaben der Wohnhaussanierung sind die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und des und 3 des Mietrechtsgesetzes auch auf Objekte anzuwenden, für die sie nach des Mietrechtsgesetzes nicht gelten würden.