Arten der Förderung
(1) Förderungen können gewährt werden in Form von
a) Förderungskrediten,
b) Annuitätenzuschüssen, Zinsenzuschüssen und sonstigen Zuschüssen,
c) Beihilfen,
d) Bürgschaftsübernahmen.
(2) Förderungen können auch in der Weise gewährt werden, daß der Förderungswerber in ein bestehendes Förderungsverhältnis eintritt.
