Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übermittlungspflicht

Die informationspflichtigen Stellen haben auf Verlangen die bei ihnen vorhandenen Umweltinformationen den Organen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Wahrnehmung von gesetzlich übertragenen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes kostenlos zu übermitteln.