Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen nach diesem Gesetz sind von den Landesverwaltungsabgaben befreit.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen nach diesem Gesetz sind von den Landesverwaltungsabgaben befreit.