Behandlungspflicht
. Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose ( und 3) erkrankt sind (kranke Personen), sind verpflichtet, sich bis zur Ausheilung der Tuberkulose einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen, um eine Gefährdung anderer Personen auszuschließen.
