Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tuberkulose-Weideverordnung, LGBl. Nr. 72/1965, außer Wirksamkeit.